BUND Kreisgruppe Rhein-Lahn

Windenergie im Rhein-Lahn-Kreis

Geregelten Ausbau der Windenergie fördern

Grundsätzlich begrüßt der BUND den Ausbau aller regenerativen Energie-erzeugungsanlagen. Da jedoch Landschaft und Fläche eine begrenzte Ressourcen sind, muss mit ihnen auch sorgsam umgegangen werden. Es ist auch falsch zu glauben, dass Anlage mal Pacht zuzüglich Gewerbesteuer die Kassen der öffentlichen Hand sanieren kann. Fakt ist nämlich, je mehr Anlagen wir bauen, desto geringer wird der Ertrag je Anlage. In Windparks muss man von einem Ertragsrückgang von 10 bis 15% je Anlage ausgehen. Zudem muss eine Windgesellschaft auch in windschwachen Jahren liquide bleiben, da sie sonst die Pacht nicht zahlen kann und auch keine Steuern zahlen wird. Daraus ergeben sich neben den natürlichen auch wirtschaftliche Restriktionen. Gesellschaftlich können und dürfen wir uns keine Bauruinen leisten, die sinnlos in der Landschaft stehen, weil die Betreiber insolvent geworden sind.

Die BUND-KG Rhein-Lahn fordert vier Grundkriterien:

1. Wir müssen ältere Anlagen auf den Stand der Technik aufrüsten
Mit dem so genannten Repowering kann man die Leistung auf bestehenden Standorten um das 3 bis 5 fache steigern. Hierbei werden kleine alte Anlagen abgebaut und durch neue größere ersetzt.

2. Wir brauchen die besten Anlagen auf den besten Standorten
Um den Flächenverbrauch möglichst niedrig zu halten und eine möglichst hohe Effizienz zu erhalten, müssen wir die besten Standorte nutzen, auf denen wir Windkraft zulassen können. Das Ausbauziel muss mit Leistungswerten (Giga- od. Terrawatt) für das Land bzw. die Region festgelegt werden.

Als erstes müssen die Standorte nach folgenden Kriterien festgelegt werde:

  1. Auschlussstandorte
  2. Standorte mit hohen Restriktionen
  3. Standorte mit niedrigen Restriktionen
  4. Standorte ohne Restriktionen

Gebaut werden kann dann in der umgekehrten Reihenfolge, d.h. von 4. nach 2., bis das notwendige Ausbauziel erreicht ist.   

3. Wir brauchen Regionalität
Um eine möglichst gute Netzstabilität zu erreichen muss ein regional ausgewogener Ausbau stattfinden, d.h. es muss in jeder Region Produktionsanlagen geben. Dies reduziert den Netzausbau und führt zu einer gleichmäßigen Lastverteilung. Strom fließt immer den kürzesten Weg. Genauso sollten auch die Geldströme sein. Regional konzentrierte Windparks sollten als Bürgerwindparks der regionalen Bevölkerung unternehmerische Beteiligungen ermöglichen. Auch die Steuererträge müssen nach einem regionalen Schlüssel allen Kommunen zugute kommen.

Der Planungsprozess muss vom Land gesteuert werden. Die Kommunen bzw. die Regionen sollen Standortvorschläge mit einer Ertragsberechnung machen. Die tatsächliche Standortauswahl muss dann nach den Regional- bzw. Landeszielen vergeben werden, bis die Regional- bzw. Landesziele erreicht sind. Hierbei sind die besten Standorte zuerst zu nutzen.  

4. Wir müssen energieeffizienter werden

Wir müssen im Bereich der Energieproduktion und des Energieverbrauchs mindestens die gleiche Effizienz erreichen, wie wir dies mit der menschlichen Arbeitskraft tun.

Statt Menschen sollten wir Gigawatt wegrationalisieren.
Den Ressourcenverbrauch, den wir Menschen derzeit weltweit haben, können wir nachhaltig nicht aufrechterhalten. Dies zeigen die weltweit dramatisch steigenden Rohstoffpreise. Wir müssen unseren Energieverbrauch den nachhaltigen Energieproduktionsmöglichkeiten unserer Regionen anpassen.

Dadurch erhalten wir auch riesige wirtschaftliche Chancen. Prozessverbesserung und Regelungstechnik sind Arbeitsbereiche, die helfen den Ressourcenverbrauch zu senken und Bildung zu fördern. Wir müssen diesen Weg gehen, weil Fläche nicht vermehrbar ist und nicht alle Flächen für die menschliche Rohstoffproduktion genutzt werden dürfen! Naturschutz ist auch Menschenschutz, weil der Mensch nicht ohne Natur überleben kann! Die Natur schon!

Welche Standorte im Rhein-Lahn-Kreis eignen sich nicht für Windkraftanlagen?

  • alle Flächen, die keinen wirtschaftlichen Betrieb einer Windkraftanlage zulassen
  • alle Flächen, die nicht den baurechtlichen Vorschriften entsprechen
  • Flächen, die einen Schutzstatus haben, mit dem eine Windkraftnutzung nicht vereinbar ist (z.B. Naturschutzgebiete, historische Gebäude)
  • Flächen, die eine Trennwirkung für Vogelflug erzeugen

Welche Standorte im Rhein-Lahn-Kreis eignen sich für Windkraftanlagen?

  • grundsätzlich sind alle Flächen ab einer Höhe von 350 m über NN zu prüfen
  • Flächen zwischen einer Höhe von 300 und 350 m ü. NN in Abhängigkeit von den tatsächlichen Windverhältnissen
  • Flächen unter einer Höhe von 300 m nur in Ausnahmenverhältnissen bei speziellen Windverhältnissen (Düsenwirkung durch besondere topografische Verhältnisse).